Südstadt Klima

Eine sachliche Debatte um das Gebäudeenergiegesetz

Geschrieben von Bernd Wroblewski

Die Unklarheit des „volkswirtschaftlichen Schadens“

In den Kommentarspalten tobt die Debatte um das „entkernte“ Gebäudeenergiegesetz unvermindert weiter. Die Anschuldigungen, dieses Gesetz verursache „volkswirtschaftlichen Schaden“, sind weit verbreitet, doch ihre Ursprünge sind verworren. Es scheint, als ob diese Behauptung von einer Vielzahl von Personen kommt, möglicherweise von Betriebswirten, die in ihren Berechnungen zu dieser Schlussfolgerung kommen könnten – obwohl auch sie volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen sollten.

Volkswirtschaftlicher Nutzen versus Schaden

Wo genau liegt nun der angebliche Schaden? Investitionen in Heizungen oder Wärmedämmung generieren aus dem Kapital des Hausbesitzers heraus BIP – und das ist unabhängig von der Herkunft dieses Kapitals ein volkswirtschaftlicher Nutzen. Diese Art von Investition ist die produktivste Verwendung von Kapital, im Gegensatz zur Anlage in unproduktive Vermögenswerte. Ironischerweise ist gerade die Anlage in „toten Betonwerten“ eine der volkswirtschaftlich nutzlosesten Formen.

Der reale Nutzen von Investitionen in Immobilien

Wenn man den Nutzwert von Immobilien betrachtet, wird deutlich, dass eine moderne Heizung oder verbesserte Dämmung dessen Wert nicht schmälern, sondern steigern. Zukünftig wird dadurch weniger Energie benötigt, was besonders bei fossilen Energien den Importbedarf senkt. Handelt es sich um den Umstieg auf elektrische Energie, profitiert die inländische Produktion – ein sehr hoher volkswirtschaftlicher Nutzen.

Der Wert von Immobilien in der Zukunft

Investitionen, die den Wert von Immobilien steigern und zukünftige Kosten sparen, sind volkswirtschaftlich betrachtet als kluge Entscheidungen zu bewerten. Hierbei ist es sogar vertretbar, Schulden zu machen – sei es als Hausbesitzer, Volkswirtschaft oder Staat.

Die individuelle Rechnung in der Betriebswirtschaft

Die volkswirtschaftliche Perspektive beurteilt das große Ganze, während die Betriebswirtschaft die individuelle Rechnung betrachtet. Es ist nicht Ziel der Volkswirtschaftslehre oder eines demokratischen Staates, eine Ökonomie zu schaffen, in der bei jeder Maßnahme ausschließlich Gewinner hervorgehen. Stattdessen ist Umverteilung eine der Hauptaufgaben des Staates, was bedeuten kann, dass bestimmte Gruppen durch konkrete Maßnahmen finanzielle Einbußen erleiden können.

Das Fazit ist, dass der behauptete Schaden bei genauerer Betrachtung eher eine Umverteilung darstellt – und manchmal auch eine Korrektur von längst fälligen Investitionsrückständen. Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz sollte sich daher weniger auf unkonkrete Behauptungen stützen, sondern auf die tatsächlichen ökonomischen und ökologischen Vorteile solcher Investitionen.

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Bernd Wroblewski